Warum niemand aus Hopsten in Halverde wählen müsste

Die UWG Fraktion hat die von der Verwaltung vorgeschlagene Wahlkreiseinteilung mit 11 Wahlbezirken in der Sitzung vom 26.11.2024 abgelehnt. Aufgrund des Ratsbeschlusses müssen nun ca. 140 Wahlberechtigte aus Hopsten in Halverde wählen und bestimmen damit einen Ortsvorsteher, der für Ihren Ortsteil gar nicht zuständig ist. Das Kommunalwahlgesetz NRW gibt für die Größe der einzelnen Wahlbezirke (Anzahl der Wahlberechtigten) genaue Grenzen vor. Sieht man sich das vorhandene Zahlenmaterial an, wäre es mit 13 Wahlkreisen möglich gewesen diese Wählerwanderung zu verhindern. Leider fehlte es der Verwaltung und den anderen Parteien aus unserer Sicht am Willen, diese Vorgaben korrekt umzusetzen. Anstatt die gebotene Neueinteilung der Wahlbezirke mit 13 Wahlkreisen für die Kommunalwahl 2025 umzusetzen, wurde von Beginn an die Beibehaltung der heutigen Lösung mit 11 Wahlkreisen vorgeschlagen, obwohl die UWG frühzeitig auf die gesetzeskonforme Lösung mit 13 Wahlkreisen hingewiesen hat. In der Niederschrift zur Ratssitzung vom 02.05.2024 wurde bzgl. der Einteilung der Wahlkreise seitens der Verwaltung die Aussage „Es lasse sich nicht vermeiden, dass Bewohner in anderen Ortsteilen wählen müssen.“ getroffen. Diese Aussage ist nachweislich falsch!

Die prozentuale Abweichung in den Ortsteilen liegt bei 13 Wahlkreisen in Halverde bei ca. 10%, in Schale bei ca. 9% und in Hopsten bei ca. 0%. (Zulässig wären 15%, sowohl nach oben wie auch nach unten). Damit ist die durchschnittliche Abweichung in dieser Variante kleiner als bei 11 Wahlkreisen. Auch die Aussage, dass die Lösung mit 13 Wahlkreisen nicht zukunftssicher wäre, weil Hopsten stärker wachse als die anderen Ortsteile, ist nicht zu belegen. Selbst wenn es bis zur Kommunalwahl 2030 in Hopsten 250 zusätzliche Wahlberechtigte geben würde und die Zahlen in Halverde und Schale konstant blieben, wäre die Lösung mit 13 Wahlkreisen rechtskonform. Die prozentuale Abweichung in den Ortsteilen läge dann in Halverde bei ca. 13,4%, in Schale bei ca. 5% und in Hopsten bei ca. 2%.

Das Bedauern von CDU, SPD und Grünen, dass ca. 140 Wahlberechtigte aus Hopsten in Halverde wählen müssen, kann vor dem Hintergrund der vorliegenden Zahlen und Argumente nur als vorgeschoben bzw. als Eingeständnis gewertet werden, sich mit dem Sachverhalt nicht ausreichend auseinandergesetzt zu haben.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Erweiterung auf 13 Wahlkreise zu einer Vergrößerung des Rates um 4 Mandate geführt hätte. Aber ausschließlich Kostengründe für die Ablehnung ins Feld zu führen, kann aus unserer Sicht nicht das ausschlaggebende Argument für eine Ablehnung sein. Es bleibt zu hoffen, dass der Umstand in einem anderen Ortsteil wählen zu müssen nicht zu einer Wahlmüdigkeit oder gar Verweigerungshaltung bei den Betroffenen führt. Festzustellen bleibt, dass mit der Entscheidung bei 11 Wahlkreisen zu bleiben, eine große Chance für die Wählerinnen und Wähler in Hopsten, Schale und Halverde vertan wurde eine zukunftssichere und gesetzeskonforme Einteilung der Wahlkreise umzusetzen.
Die nachfolgenden Grafiken zeigen unsere Berechnungen zur Wahlkreiseinteilung unter Berücksichtigung der Vorgabe die Ortsteile zu berücksichtigen. Beim Vergleich der Varianten mit

  • 11 Wahlkreisen (7 in Hopsten und jeweils zwei in Schale und Halverde)
  • 12 Wahlkreisen (8 in Hopsten und jeweils zwei in Schale und Halverde)
  • 13 Wahlkreisen (9 in Hopsten und jeweils zwei in Schale und Halverde)

erkennt man das nur die Variante 3 die Vorgaben erfüllt.

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