Nachhaltigkeit

Verstärkte Nutzung von Solarenergie

Die UWG fordert den weiteren Ausbau von Photovoltaikanlagen auf allen gemeindeigenen Gebäuden zu prüfen und Neubauten grundsätzlich mit Photovoltaik auszustatten.
Mit Hilfe von Photovoltaikanlagen lassen sich die Energiekosten mittelfristig deutlich senken. Ziel muss dabei eine möglichst hohe Eigennutzungsquote sein, nicht die Einspeisung in das öffentliche Netz. Daher sollte auch immer die Nutzung eines Speichersystems geprüft werden. Speichersysteme sollten immer dann realisiert werden wenn die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mindestens eine „schwarze Null“ prognostiziert.

Windkraftnutzung verträglich erweitern

Hopsten hat die gesetzlich vorgeschriebene Fläche von 1,8 % der Gemeindefläche für die Windkraftnutzung bereits überschritten und ist nicht mehr verpflichtet weitere Flächen für die Windkraftnutzung auszuweisen. Hopsten bietet jedoch als Flächengemeinde viele Windkraftpotentialflächen die genutzt werden könnten. Die UWG unterstützt prinzipiell eine weitere verträgliche Erweiterung der Windkraft in konzentrierter Form an wenigen Standorten. Jedoch muss die Gemeinde auch in angemessenem Maße von der Windkraft profitieren. Die Gemeinde hat über das Aufstellen von Windkraftleitlinien das Heft des Handelns in der Hand. Nur wenn auch die Gemeinde direkt finanziell von neuen Windkraftanlagen profitiert sollten diese auch genehmigt werden. Solange nur wenige Investoren von der Windkraft profitieren wird ein weiterer Ausbau keine Akzeptanz in der Bevölkerung finden.

Regenwassernutzung

Jedes Jahr werden in der Gemeinde Hopsten über 100.000 Kubikmeter aufbereitetes Trinkwasser durch die Toilette gespült oder für die Gartenbewässerung verbraucht. Dieses Verhalten ist definitiv nicht nachhaltig und verursacht beim Verbraucher höhere Kosten.

Leider sind die Investitionskosten für eine Nutzung von Regenwasser in größeren Mengen nicht unerheblich und daher finanziell unattraktiv. Die UWG setzt sich daher für eine Förderung der Regenwassernutzung ein, entweder als einmaliger Investitionszuschuss bei der Errichtung oder über eine Befreiung von der Niederschlagswassergebühr.
Eine Verpflichtung zur Nutzung von Regenwasser lehnt die UWG hingegen ab, da es bereits heute zu viele Auflagen für den Wohnungsbau gibt.

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